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   BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16   

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BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16 (https://dejure.org/2016,71816)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2016 - 1 C 36.16 (https://dejure.org/2016,71816)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 1 C 36.16 (https://dejure.org/2016,71816)
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  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16
    Das setzt aber voraus, dass deutschen Behörden eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und die Prüfung mit positivem Ergebnis durchgeführt worden ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Das käme etwa in Fällen in Betracht, in denen dem Familienangehörigen wegen Bürgerkriegs im Aussiedlungsgebiet oder kurzfristig erforderlicher Ausreise aus zwingenden persönlichen Gründen - etwa zum Zweck der Pflege eines nahen Verwandten - der Erwerb der Sprachkenntnisse im Aussiedlungsgebiet nicht zugemutet werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine solche besondere Härte kann auch dann vorliegen, wenn die Obliegenheit, die Erteilung des Aufnahmebescheids im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, mit Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht in Einklang stehen würde (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Eine besondere Härte ergibt sich hier auch nicht aus der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgestaltung, dass der Zweck des Aufnahmeverfahrens durch das Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne Aufnahmebescheid nicht beeinträchtigt wird, wenn die nachträgliche Erteilung des Aufnahmebescheids zu einem Ergebnis führt, das dem Regelergebnis in seiner grundsätzlichen Zielrichtung gleichwertig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

    Der Zweck des Aufnahmeverfahrens ist jedoch nur dann in gleichwertiger Weise erfüllt, wenn dem Bundesverwaltungsamt eine Prüfung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen bereits vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets möglich war und diese mit positivem Ergebnis durch eine deutsche Behörde durchgeführt worden ist (BVerwG, Urteil vom 18. November 1999 - 5 C 3.99 - BVerwGE 110, 99 ).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16
    Da er seit 2005 in Deutschland lebt, wäre er im Falle einer Rückkehr kein im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG im Aussiedlungsgebiet "verbliebener" Ehegatte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00

    Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16
    Dabei kann hier dahinstehen, ob bei der Einbeziehung von Familienangehörigen die besondere Härte (nur) in Bezug auf die allein antragsberechtigte Bezugsperson erfüllt sein muss (hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 - Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1 S. 4) oder (auch) in Bezug auf den einzubeziehenden Familienangehörigen, denn hier fehlt es sowohl in Bezug auf die Klägerin als auch in Bezug auf ihren Ehemann an einem härtefallbegründenden Sachverhalt.
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